Dr. Schumacher Orange Solvent Spezialreiniger
14,40 €
Einordnung nach CLP-Verordnung
Einordnung nach CLP-Verordnung
Symbole |
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H-Sätze | H304: Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. H315: Verursacht Hautreizungen. H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H410: Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. H226: Flüssigkeit und Dampf entzündbar. | ||||||||
P-Sätze | P501: Inhalt / Behälter … zuführen. (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen) P333+P313: Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen. P303+P361+P353: Bei Kontakt mit der Haut (oder dem Haar): Alle beschmutzten, getränkten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. P301+P310: Bei Verschlucken: Sofort Giftinformationszentrum, Arzt oder … anrufen. P331: Kein Erbrechen herbeiführen. P280: Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen. P273: Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P210: Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P101: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. |
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