H411: Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
P-Sätze
P501: Inhalt / Behälter … zuführen. (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen) P391: Verschüttete Mengen aufnehmen. P273: Freisetzung in die Umwelt vermeiden.